Aufnahmeantrag in den SVG
Merkblatt zum Aufnahmeantrag
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch eine Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Bar- bzw. Rechnungszahlung ist nicht möglich. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrages und der Bearbeitungsgebühr. Auch der erste Beitrag wird abgebucht.
- Der Jahresbeitrag wird immer für das Kalenderjahr fällig und frühestens zum 1.Februar eines Jahres abgebucht. Der Beitrag ist dann im voraus für das gesamte Kalenderjahr zu entrichten.
- Zur Zeit gelten folgende Beitragssätze:
Einzelmitgliedschaft
66,00 EURO
Familienmitgliedschaft
132,00 EURO
Fördermitgliedschaft (passiv)
35,00 EURO - Die einmalige Bearbeitungsgebühr beim Eintritt in den Schwimmverein Schwäbisch Gmünd beträgt 15,00 EURO.
- Für Aktive in Trainingsgruppen, denen mehrere Trainingsangebote wöchentlich zur Verfügung stehen, ist zusätzlich eine Leistungsgebühr zu entrichten
Für die 1.Person pro Quartal 45,00 EURO
Für die 2. Person pro Quartal 15,00 EURO
Eventuelle weitere Personen einer Familie bleiben gebührenfrei.
Auch hier erfolgt die Zahlung im Lastschriftverfahren zu folgenden Terminen: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. - Hinweis zur Datenspeicherung
Mit Ihrer zusätzlichen Unterschrift nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Schwimmverein Ihre Daten elektronisch speichert, verarbeitet und ausschließlich zu Vereinszwecken nutzt.
Der Schwimmverein verpflichtet sich, die Daten, außer zu Vereinszwecken (z.B. Statusmeldung an den WLSB und die Fachverbände) nicht weiter zu geben. - Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildmaterial
Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass Bilder ohne Zustimmung der Betroffenen in den Medien nicht veröffentlicht werden dürfen.
Mit einer weiteren Unterschrift stimmen Sie einer Veröffentlichung von Bildern ausdrücklich zu.
Zusätzlich ist hier zu beachten, dass Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren diese Zustimmung mit einer eigenen Unterschrift erteilen.
Sie können der Zustimmung jederzeit schriftlich widersprechen bzw. die Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildern von Beginn an nicht zustimmen. - Der Austritt aus dem Schwimmverein Schwäbisch Gmünd ist ausschließlich zum Jahresende möglich. Die Austrittserklärung muss spätestens bis zum 15. Dezember des Jahres schriftlich per Post bei der Geschäftsstelle, Silcherstraße 9, 73525 Schwäbisch Gmünd bzw. per Mail info@schwimmverein-gmuend.de eingegangen sein.
Nach der Austrittserklärung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. - Für evtl. Rückfragen steht Ihnen die SVG - Geschäftsstelle (07171/405950) gerne zur Verfügung.
Stand: Juli 2011