Der SVG bietet allen SVG-Mitgliedern die Möglichkeit zum gezielten Krafttraining an Fitnessgeräten in unserem neu renovierten Kraftraum an Profigeräten vom ehemaligen Fitness-Studio „Balance“.

Der SVG überlässt seinen Mitgliedern zu bestimmten Zeiten den von ihm unterhaltenen Kraftraum im Hallenbad Schwäbisch Gmünd zu nachfolgenden Bedingungen!

  1. Die Nutzung ist SVG Mitgliedern vorbehalten. Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt verboten. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
  2. Den Nutzern ist bekannt, dass keine Aufsicht durch einen Übungsleiter oder Trainer besteht. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Verantwortung und Gefahr.
  3. Die Nutzung für SVG Mitglieder ist zu den üblichen Hallenbadöffnungszeiten möglich. Ausgenommen sind Belegungen durch SVG Trainingsgruppen. Hierzu bitte den Aushang beachten. Der Schlüssel für den Kraftraum ist an der Hallenbadkasse hinterlegt.
  4. Das Betreten des Kraftraums ist nicht mit Straßenschuhen erlaubt. Der Nutzer hat aus Hygienegründen ein Handtuch als Trainingsunterlage zu verwenden. Nach Nutzung der Geräte sind diese mit dem vorhandenen Desinfektionsmittel zu reinigen. Gewichte sind nach dem Training wieder ordnungsgemäß auf den Gewichtsständern zu verwahren. Auf die Hantelbänke dürfen keine Gewichte abgelegt werden.
  5. Getränke in geeigneten Flaschen sind im Kraftraum erlaubt, jedoch keine Speisen.
  6. Vor Verlassen des Fitnessraumes muss sichergestellt sein, dass sich der Raum im gleichen Zustand befindet wie er aufgefunden wurde (Hantelbänke an ihrem entsprechenden Platz, Gewichte auf Ständer ,usw.….).
  7. Die Nutzer verpflichten sich, die Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Sie haften für alle Schäden an den Geräten und Einrichtungen, welche infolge nicht sachgemäßer Nutzung entstehen.
  8. Meldepflicht: Beschädigungen, Missstände oder Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen sind umgehend dem Verantwortlichen (Marc Schneider; marc.schneider902@gmx.de) per Mail mitzuteilen.
  9. Die Nutzer verzichten auf Haftpflichtansprüche gegen den SVG und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung der Rückgriffsansprüche gegen den SVG und dessen Übungsleiter, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des SVG vor.
  10. Jeder Kraftraumbenutzer trägt sich in die ausliegende Liste mit Namen und Kontaktdaten ein.
  11. Der Schlüssel für den Kraftraum ist nach Öffnung des Kraftraumes wieder an der Hallenbadkasse abzugeben.
  12.  Für die Kraftraumbenutzung ist eine monatliche Nutzungsgebühr von 5,00 Euro fällig. Diese wird zusammen mit dem Jahresbeitrag jährlich im Voraus abgebucht. Die Nutzungsgebühr entfällt für Leistungsgebührzahler, Schüler, Studenten und Azubis.
  13. Die Nutzungsbedingungen unterschreiben und beim SVG abgeben