Corona VO Sport in Alarmstufe II
vom 6.12.2021, gültig ab 7.12.2021, Anpassungen Stand 12.1.2022
Sportlerinnen und Sportler ( ab Schulalter) Ehrenamtliche ÜL und Trainer:innen Funktionspersonal | 2G+ Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 3 Monate zurückliegt. Ausnahmen: » Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben. » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. 3 Monate zurück). » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind. » Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien. » Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrisch-impfung der STIKO gibt. Also bspw. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel | Corona VO Sport §5 (2a) vom 6.12.2021
Anpassung der Ausnahmen v.12.01.2022
FFP2 Maske in Innenräumen für Personen > 18 Jahre |
Sonderrregelung für Schüler:innen bis einschließlich17 Jahre, die nicht 2G+ erfüllen | Freien Zutritt während der Schulzeit, da Schultestungen
In den Ferien:
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Schüler:innen 12 – 17 Jahre |
| Zeitpunkt verschoben! Stand 12.1.2022 |
Besucher (Tribüne, Foyer)
| 2G+ ausgenommen s.o. |
FFP2 Maske |
Eltern in Umkleiden | Die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises gilt nicht für kurzzeitige Aufenthalte im Innenbereich zur Wahrnehmung des Personensorgerechts. |
FFP2 Maske |
REHA-Sport | 3G | FFP2 Maske |