Nutzung des Bud-Spencer-Freibades unter CORONA Hygieneregeln - Hinweise zur Nutzung Herbst 2021

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Übungsleiter und Trainer,

 

wir sind sehr froh, dass auch dieses Jahr, eine Nachsaison stattfinden kann.

 

Wie Ihnen bekannt ist, können SVG – Mitglieder ab 18 Jahren das Bud-Spencer-Bad nach der allgemeinen Schließung des Bades noch vier weitere Wochen nutzen.

 

Voraussichtlich wird die Schließung am 12. September erfolgen.

 

Von Montag, 13. September bis Samstag, 9. Oktober kann das Bad in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr (um 18:00 Uhr muss das Gelände /Bad verlassen sein, Badeschluss 17:45 Uhr) genutzt werden.

 

Wir möchten Ihnen kurz eine Information der Bäderverwaltung zur Nutzung des Sportbeckens mitteilen. Aufgrund der Jahreszeit und der garantierten Wassertemperatur von ca. 24 Grad werden wir, wie in den vergangenen Jahren, nur die Hälfte des Sportbeckens öffnen. Dies bedeutet, dass wir das halbe Sportbecken nutzen können. Die weitere Fläche (2.Hälfte) ist und bleibt durch die Plane abgedeckt und soll zur Energieeinsparung und Sicherstellung der Wassertemperatur genutzt werden. Aus Sicherheitsgründen ist vor der Abdeckplane eine Leine eingespannt, die die Nutzungsfläche abgrenzt. Wichtig: Es darf bei der Nutzung die Leine nicht überschritten werden bzw. nicht unter die Abdeckplane getaucht werden.

 

Jugendliche unter 18 Jahren haben nur zusammen mit dem jeweiligen Übungsleiter oder einem erwachsenen SVG – Mitglied Zutritt.

 

HINWEIS: Jedes Vereinsmitglied ist selbstverantwortlich und haftet bei Unfällen und Nichtbeachtung der Nutzungsregeln selbst. Die Nutzung ist auf eigene Gefahr! Die Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet sich in Notfällen in der Schwimmmeisterkabine.

 

CORONA Regeln: Bei Ausgabe der Zugangskarten muss jede Person einzeln personalisiert werden. Jedes Vereinsmitglied muss sich bei Eintritt ins Bad in die dort ausliegenden Teilnehmerlisten eintragen. Wer auf der Geschäftsstelle eine Karte abholt stimmt automatisch den jeweils geltenden Vorschriften der CORONA Verordnung zu. Es gelten die gleichen Regelungen wie im öffentlichen Badebetrieb. Schwimmen ist nur auf Bahnen möglich, 1,5 m Abstand zur nächsten Person, Maskenpflicht im überdachten Bereich, die Dusche in der Wärmehalle darf nur jeweils von einer Person genutzt werden. Wer Sympthome zeigt darf nicht ins Bad. Bei Zuwiderhandlungen wird auf Anordnung des Ordnungsamtes die Zugangskarte entzogen.  

 

Die Einlasskarten für die Nachsaison erhalten Sie, am Dienstag, 07.09.2021 (15:30 bis 18:30 Uhr) am Mittwoch, 8.09.2021 (9:30 bis 11:30 Uhr) und am Donnerstag 9.9.2021 (9:30 bis 12:30 Uhr) auf der Geschäftsstelle in der Silcherstraße 9.

 

Bitte bei Abholung der Einlasskarte/n die vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung mitbringen !

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Vorstand