Liebe Schwimmsportbegeisterte,
erneut werden die Regelungen unseren Sport zu betreiben vom Gesetzgeber verschärft und das ohne Vorlauf um die Folgen zu organisieren.
Deshalb gelten ab sofort und insbesondere ab Montag 6.12.2021 für die über 17 jährigen Nutzer unserer Angebote folgende Regelungen:
Jedermannschwimmer, Masters, Triathleten und Wassergymnastik findet für die Teilnehmer nur noch unter der 2 G Plus (schriftlicher Testnachweis), wenn seit der Impfung schon mehr als 6 Monate vergangen sind, oder wer die Auffrischungsimpfung schon erhalten hat.
Das heißt, dass alle diejenigen die in den letzten 6 Monaten geimpft wurden auch mit 2 G ins Training dürfen. Diejenigen bei denen die Impfung schon über 6 Monate zurückliegt brauchen einen Test.
Wir hoffen sehr, dass die o.g. Voraussetzungen von recht vielen erfüllt werden kann und der geregelte Schwimmbetrieb weitergeht.
Ausdrücklich nicht von dieser Regelung sind die Trainer und Übungsleiter betroffen, die nach wie vor mit 2 G ins Hallenbad dürfen um Ihre Gruppen zu betreuen.
Mit sportlichen Grüßen
Der Gesamtvorstand